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   BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86   

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BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86 (https://dejure.org/1987,4381)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1987 - 7 AZR 659/86 (https://dejure.org/1987,4381)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 (https://dejure.org/1987,4381)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, daß bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen sei, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N.).

    Für eine Änderungskündigung, die ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen lediglich das Ziel verfolgt, vertraglich geschuldete Bezüge abzusenken, kann eine andauernd schlechte Ertragslage Anlaß sein, wenn sie nicht anderweitig aufgefangen werden kann und durch die mit der Änderungskündigung angestrebte Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung seiner Belegschaft verhindert werden kann und soll (BAG Urteil vom 20. März 1986, aaO, zu IV 3 a der Gründe).

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61

    Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Satzungen von juristischen Personen des Privatrechts sind objektives Recht und damit revisibel im Sinne des § 73 ArbGG (vgl. BAGE 12, 104, 106 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu II der Gründe; BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
    Satzungen von juristischen Personen des Privatrechts sind objektives Recht und damit revisibel im Sinne des § 73 ArbGG (vgl. BAGE 12, 104, 106 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu II der Gründe; BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG Urteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 3 a der Gründe und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 -, zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

    Diese Voraussetzungen sind nach der bisherigen Rechtsprechung bei einer angestrebten Lohnsenkung nur dann erfüllt, wenn eine andauernd schlechte Ertragslage vorliegt und nur durch die angestrebte Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und soll (Urteile vom 20. März 1986 und 30. Oktober 1987, a.a.O.).

    bb) Wie bereits der Siebte Senat im Urteil vom 30. Oktober 1987 (a.a.O.) zutreffend betont hat, ist eine derartige isolierte Betrachtung verfehlt, weil dann nicht zu erkennen ist, ob der Fortfall von Zulagen für sich allein ohne weitere Maßnahmen des Arbeitgebers überhaupt geeignet wäre, den Zusammenbruch eines Betriebes und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern oder auch nur wesentlich herauszuschieben.

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

    Außerdem muß sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 -, n. v., zu II 2 der Gründe; BAGE 64, 24, 28 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. auch BAG vom 07.06.1973, 2 AZR 450/72, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 29; BAG vom 06.03.1986, 2 ABR 15/85, EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 34; BAG vom 20.03.1986, 2 AZR 294/85, EzA § 2 KSchG Nr. 6; BAG vom 30.10.1987, 7 AZR 659/86, nicht veröffentlicht; vom 18.01.1990, 2 AZR 183/89, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65; BAG vom 18.10.2000, 2 AZR 465/99, EzA § 14 KSchG Nr. 5; so zuletzt auch LAG Nürnberg vom 15.11.2004, 9 Sa 110/04, n.v.).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen;

    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I 7 a Nr. 8; BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93

    Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

    Ob ein Heim kostendek,c-kend arbeitet, hängt bei dieser Form der Kostenerstattung nicht allein vom Pflegesatz ab, sondern kann sich nur aus einer Gesamtbetrachtung ergeben (ebenso zu einem Krankenhausbetrieb BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n.v., zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 880/95
    Dieser kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 1, 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I 7 a Nr. 8; BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

    Ob ein Heim kostendek,c-kend arbeitet, hängt bei dieser Form der Kostenerstattung nicht allein vom Pflegesatz ab, sondern kann sich nur aus einer Gesamtbetrachtung ergeben (ebenso zu einem Krankenhausbetrieb BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n.v., zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
    Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 1, 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beürteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände des Einzelfälls "berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I 7 a Nr. 8; BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2007 - 2 Sa 156/07

    Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

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